Voraussetzungen

Vorrausetzungen für kassenfinanzierte Psychotherapie ist eine Lebenssituation, die deutliches Leiden mit sich bringt und die Ihre Fähigkeiten mit Krisen umzugehen überfordert.

Im Sprachgebrauch der Krankenkassen muss also von mir und/oder einem Arzt eine psychologische Diagnose gestellt werden, damit die Kosten übernommen werden können.

Sollten Sie bereits einmal eine Psychotherapie gemacht haben, muss diese bei Antragstellung bereits zwei Jahre zurückliegen. In Ausnahmefällen wird auch innerhalb des Zweijahreszeitraumes noch einmal genehmigt.

Wenn Sie sich nach einem oder mehreren Vorgesprächen entschieden haben bei mir eine Psychotherapie zu beginnen wird ein Antrag gestellt. Für diesen ist der Konsiliarbericht eines Arztes Ihrer Wahl erforderlich. Diese und andere Formalitäten werden Ihnen von mir ausführlich im ersten Gespräch erklärt.

Darüber hinaus benötigt eine erfolgreiche Psychotherapie eine klare Bereitschaft zur Veränderung. Ich erforsche und reflektiere mit Ihnen Ihre Situation, werde Ihnen aber auch konkrete Übungen, Experimente und Veränderungen Ihrer Gewohnheiten vorschlagen. Im Gegenzug zur Finanzierung der Psychotherapie durch die Krankenkasse erwarte ich von Ihnen ein Investment von Zeit und Offenheit um einige dieser Vorschläge umzusetzen und auszuprobieren. Durchschnittlich erfordert dies einen zeitlichen Einsatz von drei bis sechs Stunden die Woche. Beispiele hierfür sind Freizeitaktivitäten (Sport, soziale Kontakte), Entspannungs-, Spür- oder Achtsamkeitsübungen oder neue Verhaltensweisen, die konkret auf Sie und Ihr Anliegen zugeschnitten sind.

Ich bin zugelassen für Verhaltenstherapie mit erwachsenen Personen ab dem 18ten Lebensjahr.

Eine ambulante Psychotherapie ist nicht indiziert:

  • wenn Sie nicht in der Lage sind Termine einzuhalten
  • wenn Sie nicht in der Lage sind den Weg in die Praxis zu bewältigen
  • wenn bei Ihnen eine akute Psychose oder Suchtmittelabhängigkeit diagnostiziert wurde
  • wenn Sie akut suizidgefährdet sind.

Da unsere Praxis im 1ten und 2ten Stock eines alten Hauses ohne Aufzug liegt, ist sie leider nicht behindertengerecht.